Mitarbeiterentsendung
Entsendungsvisum
In Australien spricht man bei einem Visum für Mitarbeiterentsendung / Employer Sponsored von einem Temporary Business (Long Stay) Visa Subclass 457 in Verbindung mit einem Business Sponsorship und einer Business Nomination.
Sollten Sie weitere Fragen zur Mitarbeiterentsendung und Visabestimmungen haben, wenden Sie sich Bitte direkt an uns. Wir beraten Sie gerne. Unser freundliches deutschsprachiges Team ist von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr unter der Rufnummer ++31 345 515103 für Informationen über Entsendung nach Australien für Sie erreichbar.
Grundbedingungen Entsendungsvisum
Eine Sponsorship für ein Entsendungsvisum kommt generell in Frage für:
- Unternehmen mit einer Niederlassung in Australien bzw. australische Unternehmen
- Nicht australische Unternehmen, deren Mitarbeiter nach Australien entsendet werden sollen, um einer vertraglichen oder anderweitigen geschäftlichen Verpflichtung nachzukommen.
- Unternehmen, die in Australien ein neues Unternehmen bzw. eine Zweigniederlassung aufbauen wollen.
In allen drei Fällen darf ein Unternehmen Mitarbeiter nach Australien entsenden.
Nomination
Für die Nomination und das Visum des Arbeitnehmers, der entsendet werden soll, müssen Sie nachweisen,
- dass der von Ihnen zu entsendende Mitarbeiter über sehr gute Kenntnisse bezüglich Ihrer Produkte, Dienstleistung, des Handwerks etc. verfügt, ein schwer zu ersetzender Spezialist in seinem Fach ist oder als leitender Angestellter (Senior Manager) eingesetzt werden wird;
- dass der Mitarbeiter über theoretische und praktische Sachkunde verfügt und dass er der Tätigkeitsbeschreibung tatsächlich gerecht wird.
Werden diese Grundbedingungen erfüllt, so können Sie eine Arbeitserlaubnis für die Dauer von maximal vier Jahren für den Mitarbeiter erhalten. Mitarbeiter, die bereits mit einem Entsendungsvisum in Australien sind, können dieses verlängern und unter Umständen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen (sog. Employer Nomination Scheme). |