Zusammenleben mit einem Kanadier / einer Kanadierin
Wenn Sie mit einem Kanadier / einer Kanadierin zusammenleben und ein Visum für Kanada beantragen möchten, dann können Sie einen Antrag in der Family Class Kategorie einreichen. Wenn Sie nicht mit dem Kanadier / der Kanadierin zusammenleben sondern eine Fernbeziehung führen, stellen Sie den Antrag als conjugal Partner. Voraussetzung ist, das Sie seit mindestens einem Jahr eine feste Beziehung haben. Wenn Sie seit mindestens einem Jahr mit einem Kanadischen Partner zusammenleben, stellen Sie den Antrag als common-law Partner. In beiden Fällen muss der Kanadische Partner als Ihr Sponsor auftreten. Ihr Sponsor muss folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- die kanadische Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Kanada besitzen
- seit mindestens einem Jahr eine feste Beziehung mit Ihnen haben oder seit mindestens einem Jahr mit Ihnen zusammenleben
- ist ein verschiedengeschlechtlicher oder gleichgeschlechtlicher Partner
- ist bereit für Sie zu bürgen
- muss Sie und auch die Personen, die von Ihnen abhängig sind, bei der Niederlassung in Kanada unterstützen. Diese Verpflichtung gilt in der Regel für drei Jahre.
Ein Family Class Visum wird nicht mit einem Punktesystem bewertet. Allerdings sind für das Family Class Visum eine ärztliche Untersuchung und ein polizeiliches Führungszeugnis unerlässliche Voraussetzungen. Die Beziehung mit dem Kanadier / der Kanadierin im Rahmen des Visumantrages muss nachgewiesen werden. Fotos, gemeinsamer Mietvertag oder gemeinsame Bankrechnung, gelten als Beweismittel.
Ermitteln Sie Ihre Chancen auf ein Family Class Visum mittels unserem kostenlosen Quick Scan. Wenn Sie für die Erteilung eines Family Class Visums in Betracht kommen, laden wir Sie ein zu einem orientierenden Beratungsgespräch, in dem wir mit Ihnen persönlich und ganz detailliert die weitere Vorgehensweise besprechen.
Family Class Visa
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